Behandlungskosten Stand 2025

 

Die Berechnung meines Honorars erfolgt in Anlehnung an die GebüH ab 01.01.2025 mit ca. 90 Euro für 60 Min. Bei Privat- und Zusatzversicherten verrechne ich nach Gebührenordnung für Heilpraktiker. Die Höhe der Kosten ist jedoch für alle, unabhängig vom Versicherungsstatus, gleich geblieben. Die Gebührenordnung ist aus dem Jahr 1986 und seitdem, trotz gestiegener Kosten und Inflation, nicht angepasst worden. aus diesem Grund übersteigen meine Preise teils die Höchstsätze der Gebührenordnung und sind selber zu tragen.

 

Beim ersten Besuch in der Praxis erfolgt die Aufnahme der gesamten Krankengeschichte (Erstanamnese) mit allen individuellen Symptomen und Begleiterscheinungen, Untersuchung/Meridianmessung, Diagnose/Auswertung und Rezepterstellung.

 

 

Erstanamnese Erwachsene

(Homöopathische Anamnese, EAP-Messung ggf. Test auf Belastungen oder Unverträglichkeiten)

Dauer ca. 1,0 - 2 Std.                                                            181 EUR

 

Erstanamnese Kinder

Dauer 1-1,5 Std.                                                                   161 EUR

 

Homöopathische Folgebehandlung

zu Verlaufsbeobachtung

erfolgt im 4-6 wöchigem Abstand,

abhängig vom individuellen Fall (nach Zeitaufwand)                   79 bis 90 EUR


Homöopathische Folgebehandlung

zur Verlaufsbeobachtung telefonisch (nach Zeitaufwand

beinhaltet Repertorisation/Auswertung entspr. Arznei)                49 bis 79 EUR   

 

Kurze Beratung/Info telefonisch

während einer chronischen Behandlung                              22 bis 29 EUR                        

Bioresonanz

innerhalb der chronischen Behandlung bzw.

zusätzlicher Test von Allergien/Unverträglichkeiten

z. B. Test auf Verträglichkeit von Materialien

bei Zahnersatz und/oder Prothesen

Dauer ca. 1 Std.                                                                      59 bis 89 EUR

 

Bioresonanz-Folgebehandlung

Z.B. Allergielöschung/Schmerztherapie                                       46 bis 79 EUR

je nach Dauer

 

Akutbehandlung                                                                     79 EUR

 

Telefonische Beratung

im Akutfall                                                                               28 bis 49 EUR

 

Telefonische Beratung als Erstanamnese  

Dauer ca. 1 Std.                                                                       120 bis 150 EUR

 

Telefonische Beratung

im chronischen Behandlungsverlauf                                            79 EUR

 

                                         

Rückerstattung durch die Krankenkassen

Die erbrachten Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.



Wenn Sie eine private oder Zusatzversicherung haben oder Beihilfe-berechtigt sind, bekommen Sie in der Regel die Behandlungskosten komplett oder zumindest zum Teil erstattet.

In welchem Umfang ihre Versicherung die Kosten übernimmt, hängt von den jeweiligen Vertrags-Konditionen ab und sollte - im Zweifelsfall- vorher mit der Versicherung abgeklärt werden.

Hierzu erstelle ich Ihnen gerne eine Musterrechnung.

 

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht.

 

Es besteht jedoch die Möglichkeit die anfallenden Behandlungskosten durch eine private Krankenzusatzversicherung erstattet zu bekommen. Diese kann ergänzend zu einer bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden.

 

Bitte beachten Sie, dass nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagte Termine, in Rechnung gestellt werden.