Behandlungskosten Stand 2025
Die Berechnung meines Honorars erfolgt in Anlehnung an die GebüH ab 01.01.2025 mit ca. 90 Euro für 60 Min. Bei Privat- und Zusatzversicherten verrechne ich nach Gebührenordnung für Heilpraktiker. Die Höhe der Kosten ist jedoch für alle, unabhängig vom Versicherungsstatus, gleich geblieben. Die Gebührenordnung ist aus dem Jahr 1986 und seitdem, trotz gestiegener Kosten und Inflation, nicht angepasst worden. aus diesem Grund übersteigen meine Preise teils die Höchstsätze der Gebührenordnung und sind selber zu tragen.
Beim ersten Besuch in der Praxis erfolgt die Aufnahme der gesamten Krankengeschichte (Erstanamnese) mit allen individuellen Symptomen und Begleiterscheinungen, Untersuchung/Meridianmessung, Diagnose/Auswertung und Rezepterstellung.
Erstanamnese Erwachsene
(Homöopathische Anamnese, EAP-Messung ggf. Test auf Belastungen oder Unverträglichkeiten)
Dauer ca. 1,0 - 2 Std. 181 EUR
Erstanamnese Kinder
Dauer 1-1,5 Std. 161 EUR
Homöopathische Folgebehandlung
zu Verlaufsbeobachtung
erfolgt im 4-6 wöchigem Abstand,
abhängig vom individuellen Fall (nach Zeitaufwand) 79 bis 90 EUR
Homöopathische Folgebehandlung
zur Verlaufsbeobachtung telefonisch (nach Zeitaufwand
beinhaltet Repertorisation/Auswertung entspr. Arznei) 49 bis 79 EUR
Kurze Beratung/Info telefonisch
während einer chronischen Behandlung 22 bis 29 EUR
Bioresonanz
innerhalb der chronischen Behandlung bzw.
zusätzlicher Test von Allergien/Unverträglichkeiten
z. B. Test auf Verträglichkeit von Materialien
bei Zahnersatz und/oder Prothesen
Dauer ca. 1 Std. 59 bis 89 EUR
Bioresonanz-Folgebehandlung
Z.B. Allergielöschung/Schmerztherapie 46 bis 79 EUR
je nach Dauer
Akutbehandlung 79 EUR
Telefonische Beratung
im Akutfall 28 bis 49 EUR
Telefonische Beratung als Erstanamnese
Dauer ca. 1 Std. 120 bis 150 EUR
Telefonische Beratung
im chronischen Behandlungsverlauf 79 EUR
Rückerstattung durch die Krankenkassen
Die erbrachten Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.
Wenn Sie eine private oder Zusatzversicherung haben oder Beihilfe-berechtigt sind, bekommen Sie in der Regel die Behandlungskosten komplett oder zumindest zum Teil erstattet.
In welchem Umfang ihre Versicherung die Kosten übernimmt, hängt von den jeweiligen Vertrags-Konditionen ab und sollte - im Zweifelsfall- vorher mit der Versicherung abgeklärt werden.
Hierzu erstelle ich Ihnen gerne eine Musterrechnung.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht.
Es besteht jedoch die Möglichkeit die anfallenden Behandlungskosten durch eine private Krankenzusatzversicherung erstattet zu bekommen. Diese kann ergänzend zu einer bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Bitte beachten Sie, dass nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagte Termine, in Rechnung gestellt werden.