Behandlungskosten
Beim ersten Besuch in der Praxis erfolgt die Aufnahme der gesamten Krankengeschichte (Erstanamnese) mit allen individuellen Symptomen und Begleiterscheinungen, Untersuchung/Meridianmessung, Diagnose/Auswertung und Rezepterstellung.
Erstanamnese Erwachsene
(Homöopathische Anamnese, EAP-Messung ggf. Test auf Belastungen oder Unverträglichkeiten)
Dauer ca. 1,0 - 2 Std. 181,-€
Erstanamnese Kinder
Dauer 1-1,5 Std. 151,-€
Homöopathische Folgebehandlung
zu Verlaufsbeobachtung
erfolgt im 4-6 wöchigem Abstand,
abhängig vom individuellen Fall (nach Zeitaufwand) 79,- €
Homöopathische Folgebehandlung
zur Verlaufsbeobachtung
im Bedarfsfall telefonisch (nach Zeitaufwand
beinhaltet Repertorisation/Auswertung entspr. Arznei) 46,- bis 71,- €
Kurze Beratung/Info telefonisch
während einer chronischen Behandlung 28,-€
Bioresonanz
innerhalb der chronischen Behandlung bzw.
zusätzlicher Test von Allergien/Unverträglichkeiten
z. B. Test auf Verträglichkeit von Materialien
bei Zahnersatz und/oder Prothesen
Dauer ca. 1 Std. 51,- bis 81- €
Bioresonanz-Folgebehandlung
Z.B. Allergielöschung/Schmerztherapie 46,- bis 71,- €
Akutbehandlung 81,- €
Telefonische Beratung
im Akutfall 28,- bis 46,- €
Telefonische Beratung als Erstanamnese
Dauer ca. 1 Std. 120,- €
Telefonische Beratung
im chronischen Behandlungsverlauf 53,-€ bis 61,-€
Rückerstattung durch die Krankenkassen
Die erbrachten Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.
Wenn Sie eine private oder Zusatzversicherung haben oder Beihilfe-berechtigt sind, bekommen Sie in der Regel die Behandlungskosten komplett oder zumindest zum Teil erstattet.
In welchem Umfang ihre Versicherung die Kosten übernimmt, hängt von den jeweiligen Vertrags-Konditionen ab und sollte - im Zweifelsfall- vorher mit der Versicherung abgeklärt werden.
Hierzu erstelle ich Ihnen gerne eine Musterrechnung.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht.
Es besteht jedoch die Möglichkeit die anfallenden Behandlungskosten durch eine private Krankenzusatzversicherung erstattet zu bekommen. Diese kann ergänzend zu einer bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Bitte beachten Sie, dass nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagte Termine, in Rechnung gestellt werden.